Sonderausstellung zum Stadtrechtsjubiläum 1266
Die Bedeutung der Entwicklung Arnstadts von der ersten Besiedlung, über die urkundliche Ersterwähnung bis hin zur Stadt wird in dieser Ausstellung dokumentiert. Arnstadt liegt zwischen Wilder Weiße und Gera nördlich des Bergsporns der Alteburg, am Rande des Thüringer Waldes und des sich in nördlicher Richtung erstreckenden Thüringer Beckens. Vor allem in frühgeschichtlicher Zeit befand sich hier der Knotenpunkt wichtiger Thüringer Verkehrswege. Bevorzugt wurden vor allem, die nahe Arnstadt vorbeiführenden Höhenwege.
Das Plateau der Alteburg ist der günstigste Ausgangspunkt zur Überquerung des Thüringer Waldes überhaupt. Ab der Jungsteinzeit (ca. 4.600 v.u.Z.) können Höhensiedlungen bereits Stammeszentren oder große wirtschaftlich unabhängige Siedlungen darstellen. Arnstadt zählt zu den fundreichsten Gebieten nördlich des Thüringer Waldes. In einem 704 in Würzburg ausgestellten Schenkungsbrief übereignete Herzog Hedan – gemeinsam mit seiner Gemahlin Theodrada – Bischof Willibrord seinen Hof in Arnstadt über der Weiße.
„Unseren Gutshof in dem Orte namens Arnstati am Flusse Witte mit seinem ganzen Bestande,…, stelle ich als Ganzes, nichts ausgeschlossen, vom heutigen Tage an zu deiner Verfügung, ehrwürdiger Vater, und übereigne ihn dir, daß du ihn haben, behalten und besitzen und wem du willst in Gottes Namen übertragen magst. …“
Infolge seiner günstigen geografischen Lage und der Lage an wirtschaftlich wichtigen Verkehrswegen entwickelte sich Arnstadt im Laufe weniger Jahrhunderte von einem Dorf zu einer Marktsiedlung. Neben Ackerbauern ließen sich zunehmend Handwerker und Händler nieder. Die Marktsiedler waren persönlich frei und bildeten eine Marktgemeinde. Mit der Verleihung des Stadtrechtes an Gemeinden im Mittelalter wurde der Grundstein für die politische, rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung und die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und Stadtherren auf der Grundlage von geltenden Rechtsnormen auf dem Weg zu Stadt gelegt. Das förmliche Stadtrecht erhielt Arnstadt durch den Abt Heinrich von Hersfeld 1266. Arnstadt, in der Herrschaft der Abtei Hersfeld und in der Grafschaft Käfernburg gelegen, erhielt in einer Bewidmungsurkunde vom 21. April 1266 ihr Stadtrechtsprivilegium von der Abtei Hersfeld.
Faltblatt zur Sonderausstellung zum Download (PDF-Datei, 266 KB)